Voraussetzungen für den Erhalt der Pflegeerlaubnis innerhalb der Kindertagespflege
Grundvoraussetzungen
o Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
o Freude am Umgang mit Kindern.
o die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Eltern und Kind bezogenen Institutionen (wie Jugendamt, Kindergarten, Schule).
o ein Ausbildungskurs nach den Richtlinien des Bundesverband für Kindertagespflege (Termine für diese Kurse finden Sie am Ende der Seite unter Ausbildungskurse Kindertagespflege).
Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausbildungskurs sind:
Weitere Voraussetzungen für die Erlangung der Pflegeerlaubnis sind:
o Nachweis eines Grundkurs in Erste Hilfe am Kind
o Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG aller im Haushalt lebenden Personen ( ab 14 Jahren)
o Ärztliches Attest von allen Haushaltsangehörigen
o Kindgerechter Wohnraum
Liegt einer der folgenden Gründe vor, können Sie keine Pflegeerlaubnis erhalten:
o Sucht- oder psychische Erkrankungen
o ansteckende Krankheiten
o bewusste Täuschung oder Falschangaben
o begangene Straftaten
o erhebliche Gefahrenquellen im Haushalt
o unzureichende hygienische Verhältnisse
o Pflegegeldzahlungen als einzige wirtschaftliche Grundlage
o Leistungen nach § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) an die Tagespflegefamilien (ausgenommen ambulante Leistungen nach § 35 a SGB VIII)
o fehlendes Abschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluß)
o fehlende Deutschkenntnisse; vorausgesetzt wird mindestens ein Zertifikat über einen Sprachkurs, der den Anforderungen der Niveaustufe B2 entspricht
o ungesicherter Aufenthaltsstatus