Voraussetzungen für den Erhalt der Pflegeerlaubnis innerhalb der Kindertagespflege

 

Grundvoraussetzungen

o  Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und  Belastbarkeit

o  Freude am Umgang mit Kindern.

o  die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Eltern und Kind bezogenen Institutionen (wie Jugendamt, Kindergarten, Schule).

o  ein Ausbildungskurs nach den Richtlinien des Bundesverband für Kindertagespflege (Termine für diese Kurse finden Sie am Ende der Seite unter Ausbildungskurse Kindertagespflege).

           

Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausbildungskurs sind:

      • Mindestalter 18 Jahre
      • mindestens Hauptschulabschluss
      • erweitertes Führungszeugnis ( ohne Eintragung )

 

 

Weitere Voraussetzungen für die Erlangung der Pflegeerlaubnis sind:

o   Nachweis eines Grundkurs in Erste Hilfe am Kind

o   Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG aller im Haushalt lebenden Personen  ( ab 14 Jahren)

o   Ärztliches Attest von allen Haushaltsangehörigen

o   Kindgerechter Wohnraum

 

 

Liegt einer der folgenden Gründe vor, können Sie keine Pflegeerlaubnis erhalten:

o   Sucht- oder psychische Erkrankungen

o   ansteckende Krankheiten

o   bewusste Täuschung oder Falschangaben

o   begangene Straftaten

o   erhebliche Gefahrenquellen im Haushalt

o   unzureichende hygienische Verhältnisse

o   Pflegegeldzahlungen als einzige wirtschaftliche Grundlage

o   Leistungen nach § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) an die Tagespflegefamilien (ausgenommen ambulante Leistungen nach § 35 a SGB VIII)          

o   fehlendes Abschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluß)

o   fehlende Deutschkenntnisse; vorausgesetzt wird mindestens ein Zertifikat über einen Sprachkurs, der den Anforderungen der Niveaustufe B2 entspricht

o   ungesicherter Aufenthaltsstatus